12.4.2007
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Stellungnahme der AHL zur Quotenfrage

 

 

 

 

 

 

Die AHL (Association des Hommes du Luxembourg / Verein der Männer in Luxemburg) fühlt sich, aus Respekt vor der Demokratie, genötigt zur Quotenfrage und der damit verbundenen Frage der Achtung vor dem freien Wählerwillen im Rechtsstaat Stellung zu nehmen.

 

Im Laufe der letzten Jahre haben feministische Kreise immer wieder versucht, ein Quotendenken in der Politik, sowie in anderen Lebensbereichen, wie zum Beispiel an der Universität oder in der Wirtschaft, durchzusetzen. Diese Forderungen haben verschiedene Formen angenommen, doch immer stand und steht die Absicht dahinter, dem Wählerwillen eine Geschlechterlogik aufzuzwingen, die freie Wahl einzuschränken oder bestimmte Kandidaten gegenüber anderen aufgrund ihres Geschlechts automatisch zu bevorzugen.

 

In Luxemburg gibt es ebenfalls Beispiele für solche Bestrebungen, wie etwa   Kampagnen unter dem Motto „Votez l’équilibre femmes/hommes“ oder die Forderung nach paritätischer Besetzung aller möglichen Gremien, wie etwa der beratenden Gemeindekommissionen oder der Schöffenräte.

 

Die AHL wehrt sich gegen alle Versuche, die repräsentative Demokratie zu schwächen. Im Gegensatz zu den feministischen Bewegungen betreibt sie weder Wählerschelte noch versucht sie den Bürgern irgendeine Meinung aufzuzwingen. Im Hinblick auf die Quotendebatte vertritt die AHL die folgende Position:

 

1.             Jeder Kandidat ist nach seinem politischen und sozialen Engagement, seinen individuellen Überzeugungen, seinen intellektuellen Fähigkeiten und seinen moralischen Qualitäten zu beurteilen. Biologische Eigenschaften des Kandidaten, wie sein Geschlecht, seine Rasse oder ähnliches sind in der westeuropäischen, demokratischen Kultur irrelevant.

 

2.             Die Quote reduziert einen Kandidaten allzu sehr auf eine einzige seiner Eigenschaften: nämlich sein Geschlecht. Dabei tritt die Vielfältigkeit und Differenziertheit aller  anderen menschlichen Eigenschaften allzu sehr in den Hintergrund. Beispielsweise kann, vom Geschlecht einmal abgesehen, eine bestimmte Kandidatin sehr viel mehr mit anderen, männlichen Kandidaten verbinden, als mit anderen Kandidatinnen. Politische Überzeugungen sind nun einmal nicht geschlechtsabhängig.

 

3.             Die luxemburgische Demokratie ist eine repräsentative Demokratie, keine „paritätische“. Das Parlament ist nicht nach bestimmten Kriterien in Untergruppen unterteilt (wie etwa nach Geschlecht, Beruf, sozialem Status, nationaler Herkunft, Religion, u.ä.), sondern die in freier und geheimer Wahl gewählten Persönlichkeiten setzen sich im Namen ihrer Wähler für das Gemeinwohl ein. Ein Quotendenken würde hingegen zur zunehmenden Aufsplitterung des Parlaments führen. Wer mit einer Geschlechterquote beginnt, wird sich bald auch anderen Partikularforderungen nach parlamentarischer Vertretung nicht verschließen können. Dies führte dann  zur Logik des Ständestaates, die unserem Konzept der Gleichheit aller Bürger  radikal widerspricht.

 

4.             Durch Quoten gewählte Parlamentarier sind oft schwache Abgeordnete, da sie ihrer Partei allzu viel verdanken. Sie werden bei ihrer Arbeit weder  besonders kritisch auftreten, noch durch mutige Vorschläge auffallen, und deshalb ihr Mandat auch nur ungenügend ausfüllen. Das gilt insbesondere dann, wenn ihre eigene Partei an der Regierung beteiligt ist. Das Parlament wird durch  solche Quotenabgeordnete geschwächt, was wiederum der Demokratie insgesamt schadet.

 

5.             Quoten diskriminieren gerade diejenigen am meisten, die eigentlich davon profitieren sollten. So wird vorausgesetzt, dass Personen die „quotengeschützt“ werden müssen, wohl kaum aus eigener Kraft den Sprung ins Parlament geschafft hätten. Im Falle der Frauenquote ist dies vor allem gegenüber all den vielen Frauen ungerecht, die sehr wohl politischen Erfolg auch ohne Quote haben. Somit werfen Quotenfrauen ein schlechtes Licht auf ihr Geschlecht insgesamt, das in den ungerechtfertigten Verdacht gerät, mangelnde Qualität oder Leistungsfähigkeit durch besonderen Schutz oder spezielle Förderung ausgleichen zu müssen. Aus ganz ähnlichen Gründen waren und sind viele schwarze Intellektuelle, vor allem in den USA und in Südafrika, auch entschieden gegen die „affirmative action“ zugunsten von Schwarzen.    

 

6.             Die Quoten verschließen vielen talentierten und politikinteressierten Menschen den Zugang zu den Wahllisten, während andererseits die Qualitätsansprüche an die Quotenbegünstigten mancherorts ins Bodenlose zu fallen drohen. So ist festzustellen, dass vor den Parlamentswahlen viele Parteien eine regelrechte „Jagd“ auf alle nur denkbaren Kandidatinnen veranstalten, während viele engagierte Männer in ihrer Reihen unberücksichtigt bleiben. Die AHL beobachtet mit Sorge nach welchen Kriterien dabei verfahren wird. Oft sind der Familienname einer Kandidatin oder deren Verwandschaftsbeziehungen noch die einzigen Anforderungen, die gestellt werden. Parteien die so verfahren, besitzen offensichtlich ein stark unterentwickeltes Verantwortungsgefühl. Denn gedient ist mit solchen Methoden nichts und niemanden, und am allerwenigsten der Glaubwürdigkeit der Politik!  Mit besonderer Sorge beobachtet die AHL dabei die fortschreitende Kastenbildung in der Politik, die dadurch entsteht, dass zum Beispiel neben dem  Politiker – kraft Quote – auch noch dessen Ehepartner oder andere Familienmitglieder des jeweils anderen Geschlechts auf den Wahllisten auftauchen. Hier sollte es ethische Regeln geben, die das Grundrecht eines Jeden sich politisch zu betätigen zwar nicht in Frage stellen, doch einer politischen Kastenbildung  entgegenwirken.

 

7.             Die AHL warnt noch aus einem anderen Grund vor der Eigendynamik des Quotendenkens. Gibt es nämlich erst eine numerische Quote, so ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zur Gesinnungsquote. Bald wird es dann nicht mehr reichen, so und so viele Frauen in einem bestimmten Gremium zu zählen, sondern es werden auch noch solche mit der richtigen Gesinnung sein müssen. Eine Ideologie wie die feministische wird stets versuchen, ihre totalitären Ansprüche über ihre „Politkommissarinnen“ durchzusetzen. Eine andere, drohende Weiterentwicklung des Quotendenkens ist deren zunehmende Verästelung. Dabei wird nicht mehr nur der Gesamtzahl der Quotenbegünstigten Rechnung getragen, sondern auch noch deren jeweiligen Funktionen.

 

8.             In Fachgremien, wie zum Beispiel Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen oder Berufungsausschüssen an Universitäten, sollte allein das Fachwissen der Mitglieder im Vordergrund stehen. Noch viel weniger als bei den Parlamenten lässt sich hier die Notwendigkeit einer Quote konstruieren. Um den Ruf einer Universität zu schützen und das Niveau der Lehre zu wahren, sollte der Fachkompetenz auch weiterhin der uneingeschränkte Vorrang vor allen anderen Kriterien gewährt werden.

 

Aufgrund ihrer grundsätzlichen Kritik an der Quote, lehnt die AHL auch alle damit im Zusammenhang stehenden Wahlsysteme ab. Dazu zählen zum Beispiel paritätisch besetzte Wahllisten, nach Geschlechterkriterien festgesetzte Listenplätze, so genannte „Reißverschlusssysteme“, und ähnliches mehr. Alle solchen Verfahren schränken die Wahlfreiheit des Bürgers ungebührlich ein.

 

Auch in Luxemburg wurde 2003 seitens der meisten Parteien versucht, zum Teil aufgrund des erheblichen Drucks der Feministinnen,  die Möglichkeit des Panaschierens bei den Wahlen abzuschaffen. Denn ist diese Option erst einmal abgeschafft, lassen sich sehr viel leichter unumgehbare Quoten auf den Wahllisten einführen. Hier war es vor allem einer großen, liberalen Partei zu verdanken, dass dies nicht geschah.

 

Die AHL kritisiert des Weiteren alle Kampagnen die Kandidaten eines Geschlechts einen Vorteil gegenüber den Kandidaten des anderen Geschlechts verschaffen sollen. Hierzu zählen zum Beispiel staatlich finanzierte Broschüren oder Internet-Seiten, welche ausschließlich die Kandidatinnen und deren politische Ansichten vorstellen. Der Einsatz solcher Werbemittel verstößt gegen den fairen Wettbewerb, der auch in der Politik seine Gültigkeit haben muss. Die AHL erachtet auch spezielle, staatlich finanzierte „Observatorien“ zur Beobachtung der Wahlerfolge von Frauen als überflüssig.  Das Frauenministerium hat im Übrigen auch Kurse nur für politisch interessierte Frauen bezahlt, was einer klaren, staatlich organisierten Benachteiligung der politisch interessierten Männer gleichkommt.

 

Die undemokratische Gesinnung des Frauenministeriums ist auch noch durch folgendes Zitat der zuständigen Ministerin belegt die, wie im Feminismus üblich, mit Zwangsmaßnahmen liebäugelt: « (…) je suis arrivée à la conclusion qu’il est indispensable de réfléchir à la mise en place de mesures contraignantes, afin d’augmenter le nombre de femmes au niveau de la prise  de décision des partis, sur les listes électorales et dans les organes politiques. » 

 

Die Quote verstößt gegen das rechtliche Gleichheitsempfinden der Menschen. Da im Ausland sowie vom Europäischen Gerichtshof mehrmals Quoten als unrechtmäßig  erkannt und daher untersagt wurden, haben Feministinnen zum Teil mit Erfolg versucht, gute Verfassungstexte in schlechte umzuwandeln, damit sie fortan ihren Zwecken genügen sollen. In diesem Zusammenhang wird die AHL noch zu dem neuen Artikel 11(2) der luxemburgischen Verfassung  Stellung nehmen. Denn in Wahrheit werden Menschen – meist Männer – durch Quoten oder so genannte „positive Aktionen“ aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt. Der Spruch „Quoten sind kein Instrument zur Überwindung von Ungerechtigkeit, Quoten sind Ungerechtigkeit  fasst diesen Sachverhalt sehr treffend zusammen.

 

Die AHL stellt fest, dass die Tatsache, dass weniger Frauen als Männer politisch aktiv sind, nicht auf eine etwaige Diskriminierung der Frauen zurückzuführen ist, sondern – Umfragen namhafter Institute zu folge -  auf ein durchschnittlich weniger stark entwickeltes politisches Interesse bei den Frauen als bei den Männern. Auch wenn sich die AHL wünschte, dass ausnahmslos alle Bürger ein ausgeprägtes, politisches Interesse hätten, so respektiert sie doch den Willen und die Interessen eines jeden Einzelnen. Einem jeden Menschen steht es nun einmal auch frei, sich nicht für Politik zu interessieren.

 

Die Glaubwürdigkeit der Forderung nach einer Quote leidet auch darunter, dass diese immer nur dann  vorgebracht wird, wenn es sich um gesellschaftlich hoch stehende Positionen handelt. Bei besonders gefährlichen, gesundheitsgefährdenden, kraftraubenden oder unhygienischen Berufen, die traditionell eher von Männern ausgeführt werden, ist der Ruf nach einer Frauenquote nicht zu vernehmen.

 

Die AHL betont, dass der Zugang zu öffentlichen Ämtern und Funktionen keineswegs einem Quotendenken unterworfen sein darf. In diesem Sinne, ruft die AHL alle Parteien auf, welche sich in der Vergangenheit eine Quote gegeben haben, diese wieder abzuschaffen und somit den freien und fairen Wettbewerb unter allen ihren Mitgliedern wieder zu ermöglichen.

 

Die AHL kann wie folgt erreicht werden: die Postadresse lautet AHL c/o 153, avenue de Luxembourg, L – 4940 Bascharage, Telefon (+352) 691 308 159, die elektronische Adresse ist infos@ahl.lu. 

 

                                                                        Luxemburg, den 12. April 2007

 

 

 

 

 

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